Unser Therapiespektrum

 

Überweisung zur mikroskopgestützten endodontischen Behandlung

 

Die folgenden Indikationen sollten für die Endoüberweisung ins Kalkül gezogen werden:

 

1. Optimumorientierte Erstbehandlung strategisch wichtiger Zähne mit vorhersehbaren Komplikationen.

 

2. Revisionsbehandlung zur Vermeidung von Endochirurgie bzw. zur Verbesserung der Ausgangssituation vor Endochirurgie nach fehlgeschlagener Primärbehandlung. Sie ersparen sich und Ihren Patienten Zeit, Stresssituationen und die Gefährdung des Zahnerhalts, dort wo durch eingeschränkte Sicht- und Lichtverhältnisse eine normale Behandlung praktisch unmöglich ist.

 

3. Erstbehandlung strategisch wichtiger Zähne, insbesondere bei vorhersehbaren Komplikationen:

• von der Norm abweichende Kanalanatomie

• nicht auffindbare/obliterierte Kanäle

• Verdacht auf zusätzliche Kanalsysteme

• starke Krümmungen, Doppelkrümmungen

• Verdacht auf Dentikel

• Behandlungen bei weit offenem Foramen

• Rettung von Brückenpfeilern

• endodontische Behandlung von Schwangeren

• Notfallendodontie

• Apexifikationen

 

4. Revisionsbehandlung bei:

• Akuten und chronischen Prozessen

• Perforationen

• Blockaden

• Frakturierten Instrumenten

• Blockaden durch Stiftaufbauten

• Unklaren Situationen vor Neuanfertigung von Zahnersatz

• internes Bleichen des verfärbten Zahnes

 

5. Endodontische Behandlung im Rahmen des Praxiskonzeptes und/oder bei Schwerpunkt auf anderen Fachbereich

 

Erweitern Sie mit Hilfe meiner endodontischen Kompetenz Ihr Behandlungsspektrum auf hohem Niveau.